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1294. Mai 28. o. O.

quinto kal. Juni.

Heinrich, Herzog von Schlesien und Herr von Breslau, urkundet, dass in der vor senem Richter Isicho zwischen dem Magister Walther und den Brüdern des Ordens vom Stern zu St. Matthias einer- und den Gebrüdern von Rorow Eberhard, Simon und Thomas andererseits verhandelten Streitsache über eine Wiese im Umfange von 12 Morgen bei Schehnicz (Tschechnitz) die erwähnten Gebrüder auf alle ihre Ansprüche Verzicht geleistet haben.

Z.: Themo von Poserne, Dietrich und Hermann Ronberc, Nicholaus de Tepilwode (Tepilwoda), Joh., Eppo, Isicho Richter des erwähnten Rechtshandels und Friczcho Canonikus und Protonotar, Ausfertiger dieses.


Das Orig. im Bresl. Staatsarchiv der Schrift nach ganz unverdächtig, hat kein Siegel mehr, wohl aber unten am Rande ganz auf der rechten Seite vier Siegeleinschnitte, durch deren erste beide ein Stück eines schmalen von der Urkunde selbst losgeschnittenen Pergamentstreifens gezogen ist, also ungewöhnlicher Weise ein abhängendes Siegel (Grotefend Sphragistik S. 20), während daneben die zwei andern Siegeleinschnitte ganz leer sind. Bei der Urkunde liegt die Hälfte eines echten Siegels Heinrichs V. (abgeb. bei Pfotenhauer schles. Siegel Taf. II. No. 13). Die Urkunde abgedr. bei Meitzen c. dipl. Siles. IV. 130. Mit Rücksicht auf das oben zum 18. März Bemerkte könnte man aus dem Fehlen der Ortsangabe vielleicht schliessen, dass der Herzog auch damals noch nicht der Gefangenschaft ledig war.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.